Es werden wesentliche Inhalte des öffentlichen Baurechts vermittelt, also des Bauplanungs- sowie des Bauordnungsrechts. Besondere Aufmerksamkeit erfahren dabei die Querverbindungen zum allgemeinem Planungsrecht sowie die Schnittstellen zum Umweltrecht. Am Ende jeder Vorlesungsdoppelstunde wird der Lernstoff anhand eines exemplarischen Praxisfalls veranschaulicht und vertieft. Die Veranstaltung eignet sich sowohl für die erstmalige Beschäftigung mit dem öffentlichen Planungs- und Baurecht als auch zur Wiederholung.